Neues Gesetz über Verkaufspreise - was gilt für Ihren Online-Shop?

Art. no. 216462879 24 Apr 2025



Am 1. September 2022 tritt ein neues Gesetz in Kraft, mit dem "Scheinverkäufe" unterbunden werden sollen, d. h. Preiserhöhungen vor einem Ausverkauf, die den Eindruck erwecken, die Preissenkung sei größer als sie tatsächlich ist. Wenn Geschäfte mit einer Preissenkung werben, muss der niedrigste Preis der letzten 30 Tage zum Vergleich angegeben werden.

Was bedeutet das für Ihr Geschäft in Abicart?

In unserem System muss das Feld "Extrapreis" ausgefüllt werden.
Wenn Sie einen Extrapreis festgelegt haben, werden wir ab dem 1. September automatisch einen Vergleichspreis neben allen Extrapreisen anzeigen.
Wenn der Shop den Preis von Produkten senkt, ohne das Feld "Sonderpreis" auszufüllen, wird dies als reguläre Preisänderung und nicht als Sonderverkaufspreis angezeigt.
Bei einer schrittweisen Preissenkung (z. B. während eines Aktionszeitraums) wird der Preis vor der ersten Preissenkung als Vergleichspreis verwendet.

Der Preisvergleich findet keine Anwendung:
  • Personalisierte oder maßgeschneiderte Preise (z. B. für bestimmte Kundengruppen).
  • Mehr kaufen - weniger bezahlen.
  • Rabattcodes.
  • Preisnachlässe, die nicht durch den Shop beworben werden.

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