Das Gesetz über Verträge im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen
Art. no. 216070485
Wenn Ihr Unternehmen Waren oder Dienstleistungen im Fernabsatz verkauft, z. B. über das Internet oder an einem Ort außerhalb Ihrer Geschäftsräume, gilt das Gesetz für Fernabsatzverträge und Verträge außerhalb von Geschäftsräumen. Das Gesetz schreibt unter anderem vor, dass Ihr Unternehmen dem Verbraucher bestimmte Informationen geben muss, bevor Sie etwas verkaufen. Sie gibt den Verbrauchern auch das Recht, ihren Kauf ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
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