Wichtige Informationen zur Verwendung von Google Analytics auf Ihrer E-Commerce-Plattform von Abicart

Art. no. 216462991 24 Apr 2025

Wir schreiben diesen Beitrag, um auf kürzlich aufgeworfene Fragen zur Verwendung von Google Analytics einzugehen. Angesichts der jüngsten Entscheidung der schwedischen Datenschutzbehörde (IMY) über die Verwendung von Google Analytics und den Datenschutz möchten wir Ihnen versichern, dass wir bei Abicart als Datenverarbeiter unserer Kunden stets bestrebt sind, die Privatsphäre und die Sicherheit Ihrer Daten in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Datenschutzverordnung (GDPR) zu gewährleisten.

Google Analytics ist das beliebteste Tool zur Analyse des Website-Verkehrs unter E-Retailern und wir haben die Unterstützung dafür in unsere Plattform integriert. Wir verstehen die Bedeutung des Datenschutzes und nehmen ihn ernst. Obwohl es sich um die veraltete Version von Google Analytics (Universal Analytics) handelt, die von IMY bewertet wurde, ist rechtlich nicht geklärt, ob die neue Version, die in Abicart verwendet wird (Google Analytics 4), gegen irgendeinen Teil der GDPR verstößt. Sie können GA4 in Ihrem Webshop selbst in der Verwaltung von Abicart einrichten. Wenn Sie Hilfe bei der Einrichtung von GA4 in Ihrem Webshop benötigen, lesen Sie hier mehr.

Abicart überträgt keine persönlichen Informationen
Wir möchten betonen, dass Abicart keine persönlichen Daten, die eine Person identifizieren können, an Google Analytics übermittelt, weder von unserem Verwaltungssystem noch durch den Google Tag Manager, der verwendet wird, um die Informationen an Google Analytics zu senden.

Zustimmung des Besuchers
Um die Zustimmungsanforderungen der GDPR sowie des Electronic Communications Act (auch bekannt als Cookie Act) zu erfüllen, haben wir ein Zustimmungsmanagementsystem implementiert, das sicherstellt, dass Daten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden an Google Analytics übertragen werden.

Lesen Sie mehr über die Praktiken, die Abicart bei der Integration mit Google anwendet: Best Practices zur Vermeidung des Versands von Daten, die mit einer bestimmten Person in Verbindung gebracht werden können

Verantwortlichkeiten des Shop-Betreibers
In Übereinstimmung mit der GDPR sind Sie als Shop-Betreiber letztendlich für die persönlichen Daten der Besucher Ihrer Website verantwortlich. Als technischer Dienstleister fungiert Abicart als Ihr Datenverarbeiter und verarbeitet personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag gemäß der Datenverarbeitungsvereinbarung (die Teil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist). Wir verpflichten uns, dieses Vertrauen aufrechtzuerhalten und werden auch weiterhin einen hohen Standard in Bezug auf Datenschutz und Sicherheit einhalten.

Wenn Sie mit Google Analytics vertraut sind, wissen Sie, was für ein leistungsfähiges und nützliches Tool es für die Verfolgung und Analyse des Website-Traffics ist. Wir bei Abicart sind uns auch bewusst, dass der Datenschutz oberste Priorität hat. Daher möchten wir Sie darüber informieren, dass wir angesichts der Rechtsauslegung des IMY zur Verwendung von Google Analytics mit einer gründlichen und umfassenden Untersuchung alternativer Lösungen begonnen haben.

Wir sind bestrebt, eine Alternative zu finden, die die von Google Analytics gebotene Analysetiefe beibehält und gleichzeitig die Datenschutzanforderungen der Datenschutz-Grundverordnung erfüllt und übertrifft.

Wenn Sie Fragen oder Bedenken zu diesem Thema haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir wissen Ihr Vertrauen in Abicart zu schätzen und freuen uns darauf, Ihnen weiterhin eine sichere und effiziente E-Commerce-Plattform für Ihr Unternehmen zu bieten.

Mit freundlichen Grüßen,

Rikard Sigvardsson
Textalk / Abicart

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© Textalk

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